SuperSaaS Konformitätsbericht zur Barrierefreiheit nach EU-Richtlinien (Voluntary Product Accessibility Template, VPAT)
VPAT® Version 2.4 – Februar 2020
Produktname: SuperSaaS
Plattform: Web
Datum: Juli 2020
Kontaktinformation:
Verwendete Evaluierungsmethoden: Die Konformität mit den aufgeführten Barrierefreiheitsstandards wurde evaluiert von SuperSaaS mit einer Kombination aus statischen Analysewerkzeugen und manuellen Tests.
Anwendbare Normen/Richtlinien
Dieser Bericht befasst sich mit dem Konformitätsgrad für die folgenden Normen/Richtlinien zur Barrierefreiheit:
Norm/Richtlinie | Im Bericht enthalten |
---|---|
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1, unter https://www.w3.org/TR/WCAG21/ und https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ (autorisierte deutsche Übersetzung). Durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) wird die Richtlinie (EU 2016/2102) umgesetzt. |
Stufe A – Ja | Nein Stufe AA – Ja | Nein Stufe AAA – Ja | Nein |
Abschnitt 508, wie 2017 veröffentlicht, unter https://www.section508.gov | Ja | Nein |
EN 301 549 Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa, unter https://www.etsi.org | Ja | Nein |
Begriffe
Die in den Informationen zu den Konformitätsstufen verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:
- Unterstützt: Der Funktionsumfang des Produkts beinhaltet mindestens eine Methode, die das Kriterium ohne bekannte Fehler erfüllt oder es mit einer gleichwertigen Erleichterung erfüllt.
- Teilweise unterstützt: Einige Funktionen des Produkts erfüllen das Kriterium nicht.
- Wird nicht unterstützt: Der Großteil der Funktionen des Produkts erfüllt das Kriterium nicht.
- Nicht zutreffend: Das Kriterium ist für das Produkt nicht relevant.
WCAG 2.1 Bericht
Die Tabellen 1 und 2 dokumentieren auch die Konformität mit:
- EN 301 549: Kapitel 9 – Web, Kapitel 10 – Nicht-Web-Dokumente, Abschnitt 11.2.1– Nicht-Web-Software (ohne geschlossene Funktionalität), und Abschnitt 11.2.2 – Nicht-Web-Software (geschlossene Funktionalität).
- Überarbeiteter Abschnitt 508: Kapitel 5 – 501.1 Geltungsbereich, 504.2 Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten, und Kapitel 6 – 602.3 Elektronische Support-Dokumentation.
Anmerkung: Bei der Berichterstellung zur Konformität mit den WCAG 2.1 Erfolgskriterien werden diese auf volle Seiten, komplette Prozesse und Nutzungsmöglichkeiten der Technologie für Barrierefreiheit ausgeweitet, wie in den WCAG 2.1 Konformitätsandorderungen beschrieben.
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
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Unterstützt |
Die SuperSaaS Anwendung verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Techniken, um Textäquivalente von Nicht-Text-Elementen bereitzustellen.
Dies umfasst die Verwendung von „alt “ Attributen für Bilder und die Verwendung von "aria-label" oder „aria-describedby “ Attributen für andere visuelle Elemente.
Einige rein dekorative Elemente, die keinen funktionalen oder informativen Zweck haben, bieten möglicherweise keine Textalternative.
|
1.2.1 Nur Audio und Nur Video (Aufgezeichnet) (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung enthält standardmäßig keine Audio- oder Videoinhalte. Kunden können sich jedoch dafür entscheiden, Videoinhalte auf der Webseite aufzunehmen. In solchen Fällen können Kunden alternative Darstellungen (wie z. B. Textabschriften) hinzufügen, die den Videos äquivalente Informationen enthalten. |
1.2.2 Bildunterschriften (Aufgezeichnet) (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | SuperSaaS enthält Videoinhalte nur in den Installationsanweisungen. Alle Videos sind mit Untertiteln versehen, die standardmäßig aktiviert sind. Video ist für die Verwendung des Produkts nicht erforderlich, es dient nur zur Erweiterung der Dokumentation. Daher können alle Informationen im Video in Textform in der webbasierten Dokumentation gefunden werden. |
1.2.3 Audiobeschreibung oder Medienalternative (Aufgezeichnet) (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Nicht zutreffend | Die Anwendung verwendet keine synchronisierten Medien. |
1.3.1 Infos und Beziehungen (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet semantisch korrektes Markup, damit Informationen, Strukturen und Beziehungen unabhängig von der Darstellung verstanden werden können. |
1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung generiert ein semantisch korrektes Markup, damit unterstützende Technologien die Bedeutung von Inhalten und Steuerelementen interpretieren können. |
1.3.3 Sensorische Eigenschaften (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt |
Die Anwendung hängt nicht nur von sensorischen Merkmalen wie Form, Größe, visueller Position, Ausrichtung oder Klang ab, um den Inhalt zu verstehen.
Während beispielsweise Beschriftungen und Anweisungen in unmittelbarer Nähe zu entsprechenden Eingabeelementen angezeigt werden, verwendet die Anwendung auch WAI-ARIA-Techniken, um sicherzustellen, dass diese Beziehungen assistiven Technologien zur Verfügung stehen. |
1.4.1 Verwendung von Farbe (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Farbe wird nur als dekoratives oder ergänzendes Attribut von Elementen der Benutzeroberfläche verwendet. Eine Textdarstellung wird immer als Hauptmechanismus für die Übermittlung von Informationen verwendet. |
1.4.2 Audiosteuerung (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung enthält standardmäßig keine Audio- oder Videoinhalte. Die Dokumentation enthält veranschaulichende Videofilme. Es stehen Funktionen zum Anhalten und Anpassen der Lautstärke dieser Filme zur Verfügung. |
2.1.1 Tastatur (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | SuperSaaS ist eine webbasierte Anwendung, die Standardnavigations- und Eingabefunktionen für die Tastatur unterstützt (z. B. Drücken von [Tab], um zwischen Eingabefeldern zu wechseln, Drücken der Pfeiltasten, um zwischen Listenelementen zu wechseln, und Drücken von [Leertaste] oder [Eingabetaste], um eine Auswahl zu treffen). |
2.1.2 Keine Tastaturfalle (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | SuperSaaS ist eine webbasierte Anwendung, welche die Standardtastaturnavigation unterstützt und sicherstellt, dass Tastaturbenutzer nicht in einer Teilmenge von Inhalten gefangen sind. |
2.1.4 Zeichen-Tastenkombinationen (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Es werden keine benutzerdefinierten Tastaturkürzel verwendet. |
2.2.1 Timing einstellbar (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Nicht zutreffend | Keines der Dialogfelder oder anderen Interaktionen in der Anwendung ist zeitlich begrenzt. |
2.2.2 Pausieren, Stoppen, Verbergen (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung enthält keine Informationen zum Verschieben, Scrollen oder automatischen Aktualisieren. Die Benutzeroberfläche unterstützt einige visuelle Effekte zur Veranschaulichung, z. B. das Hervorheben des zuletzt aktualisierten Elements. Dies ist jedoch für die Barrierefreiheit nicht unbedingt erforderlich. |
2.3.1 Drei Blitze oder unter dem Schwellenwert (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet keine ständig blinkenden Schnittstellenelemente. Die Benutzeroberfläche blinkt nur einmal zuletzt geänderte Elemente unterhalb des Schwellenwerts. |
2.4.1 Bypass-Blöcke (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Der gesamte Inhalt wurde strukturell markiert, damit Benutzer schnell zum relevanten Inhalt jeder Seite springen können. |
2.4.2 Seite betitelt (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Webseiten in der Anwendung haben beschreibende Titel, die das Thema oder den Zweck jeder Seite angeben. |
2.4.3 Fokusreihenfolge (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet eine logische Tabulatorreihenfolge über interaktive Elemente wie Links und Formularsteuerelemente. Die Anwendung verwendet auch semantisch korrektes Markup, um sicherzustellen, dass das Markup mit der visuellen Darstellung des Inhalts auf der Seite übereinstimmt. |
2.4.4 Link Zweck (Im Zusammenhang) (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet beschreibenden Text oder WAI-ARIA-Techniken, z. B. das Hinzufügen eines Attributs „aria-label “ zu Symbolen für die Steuerung von Tabellen, um den Zweck von Links zu identifizieren. |
2.5.1 Zeigergesten (Stufe A) | Unterstützt | Es werden keine Mehrpunkt- oder pfadbasierten Gesten verwendet. |
2.5.2 Zeigerstornierung (Stufe A) | Unterstützt | Der Abschluss der Funktion erfolgt im Nachfolgeereignis, und es steht ein Mechanismus zur Verfügung, um die Funktion vor Abschluss abzubrechen oder die Funktion nach Abschluss rückgängig zu machen. |
2.5.3 Beschriftung im Namen (Stufe A) | Unterstützt | Bei Komponenten der Benutzeroberfläche mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der Name den Text, der visuell dargestellt wird. |
2.5.4 Bewegungsbetätigung (Stufe A) | Unterstützt | Bewegung wird nicht verwendet. |
3.1.1 Sprache der Seite (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet das Sprachattribut des HTML-Elements, um die Standardsprache einer Seite anzugeben. |
3.2.1 Im Fokus (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Wenn eine Komponente in der Anwendungsbenutzeroberfläche den Fokus erhält, wird keine Kontextänderung eingeleitet. |
3.2.2 Bei Eingabe (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Teilweise unterstützt | Das Ändern einer Einstellung in der Anwendung führt nicht zu einer Änderung des Kontexts. Das Ändern einer Einstellung in der Administratoroberfläche kann dazu führen, dass andere Einstellungen auf der Seite ausgeblendet oder angezeigt werden, je nachdem, ob sie anwendbar sind. |
3.3.1 Fehleridentifikation (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung bietet im Text ein klares Feedback zu allen Eingabefehlern. |
3.3.2 Labels oder Anweisungen (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt |
Die Anwendung verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Attribute, um Beschriftungen und Anweisungen den Elementen der Benutzeroberfläche zuzuordnen.
Dies schließt die Verwendung von „aria-labelledby “ und „aria-describedby “ ein, um Beziehungen zu assistiven Technologien zu beschreiben.
|
4.1.1 Parsing (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet für alle Schnittstellenelemente ein semantisch korrektes Markup. Das Markup wird programmgesteuert generiert, um Analysefehler zu vermeiden. |
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Stufe A)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Attribute, um die Identität, den Betrieb und den Status von Benutzeroberflächenelementen für assistive Technologien zu beschreiben. |
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
1.2.4 Bildunterschriften (Live) (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Nicht zutreffend | Die Anwendung verwendet keine synchronisierten Medien. |
1.2.5 Audio-Beschreibung (Aufgezeichnet) (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Nicht zutreffend | Die Anwendung verwendet keine synchronisierten Medien. |
1.3.4 Orientierung (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt |
Der Inhalt beschränkt seine Ansicht und Bedienung nicht auf eine einzelne Anzeigeausrichtung, z. B. Hoch- oder Querformat, es sei denn, eine bestimmte Anzeigeausrichtung ist erforderlich.
Beispielsweise wird eine Seite je nach gewählter Ausrichtung des Benutzers entweder im Hoch- oder Querformat angezeigt. |
1.3.5 Eingabezweck identifizieren (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Der Zweck jedes Eingabefeldes, das Informationen über den Benutzer sammelt, kann programmgesteuert bestimmt werden. |
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Teilweise unterstützt | Administratoren können in der Ansicht „Layouteinstellungen“ der Anwendung die Option „Hoher Kontrast“ auswählen, um sicherzustellen, dass die Website die Kontrastanforderungen für Sehbehinderte erfüllt. Administratoren können auch benutzerdefinierte Farbschemata für das Produkt konfigurieren, wenn sie den Kontrast selbst ändern möchten. |
1.4.4 Größenänderung von Text (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung ermöglicht das Festlegen einer großen Standardtextgröße und unterstützt auch Standard-Zoomfunktionen, die in moderne Webbrowser und Betriebssysteme integriert sind. |
1.4.5 Bilder von Text (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Nicht zutreffend | Die Anwendung verwendet keine Textbilder |
1.4.10 Reflow (Stufe AA) | Unterstützt |
Inhalte können ohne Verlust von Informationen oder Funktionen und ohne Scrollen in zwei Dimensionen für dargestellt werden:
|
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Stufe AA) | Unterstützt | Die visuelle Darstellung der Schnittstellenkomponenten weist ein Kontrastverhältnis von mindestens 3: 1 zu benachbarten Farben auf, sofern der Administrator die Einstellungen für „Hoher Kontrast“ konfiguriert hat. |
1.4.12 Textabstand (Stufe AA) | Unterstützt | Durch Ändern der Zeilenhöhe, des Zeilenabstands, des Buchstabenabstands oder des Wortabstands tritt kein Verlust von Inhalt oder Funktionalität auf. |
1.4.13 Inhalt auf Bewegung der Maus über dem Objekt (Hover) oder Fokus (Stufe AA) | Unterstützt | Bewegung der Maus über dem Objekt (Hover) löst nicht aus, dass zusätzlicher Inhalt verfügbar wird. |
2.4.5 Mehrere Möglichkeiten (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Jede Seite enthält ein Menü, um dem aktuellen Fluss durch die Benutzerschnittstelle zu entkommen. |
2.4.6 Überschriften und Label (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet semantisch korrektes Markup für alle Schnittstellenelemente, einschließlich Überschriften und Label. |
2.4.7 Fokus sichtbar (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | SuperSaaS verwendet die standardmäßigen visuellen Änderungen an Webelementen, um die aktuelle Fokusposition anzuzeigen. |
3.1.2 Sprache der Teile (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Wenn eine Seite mehrere Sprachen enthält, werden die Teile mit separaten HTML-Sprach-Tags gekennzeichnet. |
3.2.3 Konsistente Navigation (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung verwendet dieselben Navigationsmechanismen für alle Seiten. |
3.2.4 Konsistente Identifikation (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Es wurde darauf geachtet, eine konsistente Funktionalität und Präsentation auf allen Seiten sicherzustellen. |
3.3.3 Fehlervorschlag (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Die Anwendung bietet Vorschläge zur Korrektur von Fehlern, z. B. zum Identifizieren erforderlicher Felder mithilfe des Attributs „aria-required “. |
3.3.4 Fehlervermeidung (Recht, Finanzen, Daten) (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Teilweise unterstützt | Die rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen eines Termins auf das Terminplanungssystem hängen von der vom Administrator festgelegten Anwendung ab. Die Zahlung erfolgt in der Regel auf der Website eines Drittanbieters. Die Erreichbarkeit dort liegt außerhalb der Kontrolle von SuperSaaS, beinhaltet jedoch immer einen Bestätigungsschritt. |
4.1.3 Statusmeldungen (Stufe AA)
Gilt auch für: EN 301 549 Kriterien
2017 Abschnitt 508
|
Unterstützt | Statusmeldungen haben eine entsprechende ARIA-Rolle. |
Tabelle 3: Erfolgskriterien, Stufe AAA
Anmerkung: Das Produkt wurde nicht auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AAA geprüft.
2017 Abschnitt 508 Report
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
302.1 Ohne Sehen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Attribute, um die Identität, den Betrieb und den Status von Benutzeroberflächenelementen für assistive Technologien zu beschreiben. |
302.2 Mit eingeschränktem Sehen | Unterstützt | Das Produkt unterstützt Standards von Browser Vergrößerungen und Kontrastanpassungen. |
302.3 Ohne Farbwahrnehmung | Unterstützt | Farbe wird nur als dekoratives oder ergänzendes Attribut von Elementen der Benutzeroberfläche verwendet. Eine Textdarstellung wird immer als Hauptmechanismus für die Übermittlung von Informationen verwendet. |
302.4 Ohne zu hören | Nicht zutreffend | Das Produkt enthält keine Nur-Audio-Funktionen, für deren Verwendung das Hören erforderlich ist. |
302.5 Mit eingeschränktem Gehör | Nicht zutreffend | Das Produkt enthält keine Nur-Audio-Funktionen, für deren Verwendung das Hören erforderlich ist. |
302.6 Ohne Sprache | Nicht zutreffend | Das Produkt benötigt keine Spracheingabe. |
302.7 Mit begrenzter Manipulation | Unterstützt | Das Produkt hat Standard-Eingabemechanismen wie vom Benutzer bereitgestellte Tastaturen und Zeigegeräte bestätigt. Die Verwendung des Produkts erfordert weder Feinmotorik noch gleichzeitige Maßnahmen. |
302.8 Mit begrenzter Reichweite und Stärke | Nicht zutreffend | |
302.9 Mit eingeschränkten Sprach-, Kognitions- und Lernfähigkeiten | Unterstützt |
Kapitel 4: Hardware
Anmerkung: Das Produkt ist eine Web-Softwareanwendung und unterliegt nicht den Anforderungen dieses Abschnitts.
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
501.1 Geltungsbereich – Eingliederung der WCAG 2.1 AA | Siehe WCAG 2.1 Abschnitt | Siehe Information im Abschnitt WCAG. |
502 Interoperabilität mit assistiver Technologie | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
502.2.1 Benutzersteuerung der Eingabehilfen | Nicht zutreffend | SuperSaaS wird nicht als Plattformsoftware im Sinne von Abschnitt 508 definiert. |
502.2.2 Keine Störung der Eingabehilfen | Unterstützt | Die Anwendung ist mit den vom Benutzer konfigurierten Betriebssystem- und Browserzugriffsfunktionen kompatibel. |
502.3 Eingabehilfen | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
502.3.1 Objektinformationen | Unterstützt | Das Produkt verwendet WAI-ARIA-Attribute, um die Rolle, den Status und die Beschreibung von Benutzeroberflächenelementen für assistive Technologien zu beschreiben. Dies beinhaltet die Verwendung der Attribute „Rolle“, „Arie ungültig“ und „Arie erforderlich“. |
502.3.2 Änderung von Objektinformationen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML oder ARIA-Objektrollen für maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien. |
502.3.3 Zeile, Spalte und Überschriften | Teilweise unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML Attribute, um Tabellenstruktur und Beziehungen, einschließlich Spaltenüberschriften, für assistive Technologien zu definieren. Einige Kalender in der Desktop-Version der Website werden mithilfe von Tabellenzellen gezeichnet, was einige Bildschirmleser verwirren könnte. Die mobile Version der Website ist auf Bildschirmleseprogrammen voll funktionsfähig. |
502.3.4 Werte | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML oder ARIA-Objektattribute für maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien. |
502.3.5 Änderung von Werten | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML oder ARIA-Objektattribute für maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien. |
502.3.6 Label Beziehungen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Attribute, um Label-Beziehungen von Benutzeroberflächenelementen zu assistiven Technologien zu beschreiben. Dies beinhaltet die Verwendung von „<label >“ und „aria-labelledby“ Attributen. |
502.3.7 Hierarchische Beziehungen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML Markup, um hierarchische Beziehungen auszudrücken. |
502.3.8 Text | Unterstützt | Das Produkt rendert Zeichenfolgen als reine Textwerte in HTML, um maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien zu gewährleisten. |
502.3.9 Änderung des Textes | Unterstützt | Das Produkt rendert Zeichenfolgen als reine Textwerte in HTML, um maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien zu gewährleisten. |
502.3.10 Liste der Aktionen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML oder ARIA-Objektattribute für maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien. |
502.3.11 Aktionen auf Objekten | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML oder ARIA-Objektattribute für maximale Kompatibilität mit assistiven Technologien. |
502.3.12 Fokus-Cursor | Unterstützt | Das Produkt verwendet visuelle Änderungen an Elementen, um die aktuelle Fokusposition anzuzeigen. |
502.3.13 Änderung des Fokuskursors | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML Elemente mit Standard Kursorsteuerelementen für Benutzereingaben. |
502.3.14 Ereignisbenachrichtigung | Unterstützt | Das Produkt unterstützt Webhooks, um Änderungen programmgesteuert an assistive Technologien weiterzuleiten |
502.4 Funktionen für die Barrierefreiheit der Plattform | Nicht zutreffend | SuperSaaS wird nicht als Plattformsoftware im Sinne von Abschnitt 508 betrachtet. |
503 Anwendungen | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
503.2 Nutzerpreferenzen | Unterstützt | Das Produkt berücksichtigt die Benutzereinstellungen aus den Plattform- oder Betriebssystemeinstellungen. |
503.3 Alternative Benutzeroberflächen | Nicht zutreffend | SuperSaaS bietet keine alternativen Benutzeroberflächen, die als assistive Technologien fungieren. |
503.4 Benutzersteuerelemente für Untertitel und Audiobeschreibung | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
503.4.1 Beschriftungssteuerelemente | Nicht zutreffend | Die Anwendung enthält keine Videoinhalte. |
503.4.2 Audio-Beschreibungssteuerelemente | Nicht zutreffend | Die Anwendung enthält keine Videoinhalte. |
504 Autorenwerkzeuge | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
504.2 Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten (wenn kein Autorenwerkzeug, „Nicht zutreffend“ eingeben) | Siehe WCAG 2.1 Abschnitt | Siehe Information im Abschnitt WCAG. |
504.2.1 Aufbewahrung von Informationen, die für die Barrierefreiheit bei der Formatkonvertierung bereitgestellt werden | Nicht zutreffend | |
504.2.2 PDF Export | Nicht zutreffend | |
504.3 Eingabeaufforderungen | Nicht zutreffend | |
504.4 Templates | Nicht zutreffend |
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
601.1 Umfang | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
602 Support Dokumentation | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
602.2 Zugänglichkeits- und Kompatibilitätsfunktionen | Unterstützt | Die gesamte Dokumentation verwendet semantisches HTML Markup und wird programmgesteuert auf Probleme der Barrierefreiheit überprüft |
602.3 Elektronische Support-Dokumentation | Siehe Abschnitt WCAG 2.1 | Siehe Information im Abschnitt WCAG |
602.4 Alternative Formate für nicht elektronische Supportdokumentation | Teilweise Unterstützt | Alle Seiten enthalten die Schaltfläche „In PDF drucken“. |
603 Support Services | Kopfzelle – keine Antwort erforderlich. | |
603.2 Informationen zu Eingabehilfen und Kompatibilitätsfunktionen | Wird nicht unterstützt | |
603.3 Anpassung an Kommunikationsbedürfnisse | Wird nicht unterstützt |
EN 301 549 Report
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
4.2.1 Verwendung ohne Sehen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Attribute, um die Identität, den Betrieb und den Status von Elementen der Benutzeroberfläche für assistive Technologien zu beschreiben. |
4.2.2 Verwendung mit eingeschränkter Sicht | Unterstützt | Das Produkt unterstützt Standard-Browservergrößerungs- und Kontrastanpassungen. |
4.2.3 Verwendung ohne Farbwahrnehmung | Unterstützt | Farbe wird nur als dekoratives oder ergänzendes Attribut von Elementen der Benutzeroberfläche verwendet. Eine Textdarstellung wird immer als Hauptmechanismus für die Übermittlung von Informationen verwendet. |
4.2.4 Verwendung ohne Gehör | Nicht zutreffend | Das Produkt enthält keine Nur-Audio-Funktionen, für deren Verwendung das Hören erforderlich ist |
4.2.5 Verwendung mit eingeschränktem Gehör | Nicht zutreffend | Das Produkt enthält keine Nur-Audio-Funktionen, für deren Verwendung das Hören erforderlich ist. |
4.2.6 Verwendung ohne Stimmfähigkeit | Nicht zutreffend | Das Produkt benötigt keine Spracheingabe. |
4.2.7 Verwendung mit begrenzter Manipulation oder Stärke | Unterstützt | Das Produkt unterstützt Standardeingabemechanismen wie vom Benutzer bereitgestellte Tastaturen und Zeigegeräte. |
4.2.8 Verwendung mit begrenzter Reichweite | Nicht zutreffend | |
4.2.9 Minimieren von lichtempfindlichen Anfallsauslöser | Unterstützt | Das Produkt enthält keine visuellen Merkmale mit Blinken, die Anfälle auslösen könnten. |
4.2.10 Verwendung mit eingeschränkter Kognition | Unterstützt | Die Anwendung verwendet eine logische Fokusreihenfolge und bietet Funktionen zum Angeben von Fehlertext für Benutzeroberflächenkomponenten, die von Anwendungsentwicklern konfiguriert werden. |
4.2.11 Datenschutz | Unterstützt | Das Produkt behindert nicht die Verwendung von Standard-Datenschutzkontrollen neben assistiven Technologien. Beispielsweise können Benutzer ein Headset zum privaten Abhören von Bildschirmlesegeräten anschließen. |
Kapitel 5: Allgemeine Anforderungen
Anmerkung: Das Produkt unterstützt Standard-Hilfstechnologien und unterliegt daher nicht den in diesem Kapitel beschriebenen Kriterien für geschlossene Funktionalität.
Kapitel 6: IKT mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation
Anmerkung: Das Produkt bietet keine Zwei-Wege-Sprachkommunikation und unterliegt daher nicht den Anforderungen dieses Abschnitts.
Kapitel 7: IKT mit Videofähigkeiten
Anmerkung: Die Anwendung beinhaltet keine Videoinhalte.
Kapitel 8: Hardware
Anmerkung: Das Produkt ist eine Web-Software-Anwendung und unterliegt nicht den Anforderungen dieses Abschnitts.
Kapitel 9: Web (siehe Abschnitt WCAG 2.1)
Kapitel 10: Nicht-Web-Dokumente
Anmerkung: Das Produkt enthält keine Nicht-Web-Dokumente und unterliegt daher nicht den Anforderungen dieses Abschnitts.
Kriterien | Konformitätsstufe | Anmerkungen und Erklärungen |
---|---|---|
11.2.1 Software Erfolgskriterien (ohne geschlossene Funktionalität) | Siehe WCAG 2.1 Abschnitt | Siehe Information im Abschnitt WCAG. |
11.2.2 Software Erfolgskriterien (geschlossene Funktionalität) | See WCAG 2.1 Abschnitt | Siehe Information im Abschnitt WCAG. |
11.3 Interoperabilität mit assistiver Technologie | Kopfzelle – Keine Antwort erforderlich. | |
11.3.1 Geschlossene Funktionalität (informativ) | Kopfzelle – Keine Antwort erforderlich. | |
11.3.2 Zugänglichkeitsdienste | Kopfzelle – Keine Antwort erforderlich. | |
11.3.2.1 Unterstützung von Diensten zur Plattformzugänglichkeit für Software, die eine Benutzeroberfläche bereitstellt | Siehe 11.3.2.5 bis 11.3.2.17 | Siehe Information in 11.3.2.5 bis 11.3.2.17 |
11.3.2.2 Support für Dienste zum Plattformzugriff für assistive Technologien | Siehe 11.3.2.5 bis 11.3.2.17 | Siehe Information in 11.3.2.5 bis 11.3.2.17 |
11.3.2.3 Nutzung von Barrierefreiheitsdiensten | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standarddienste für die Barrierefreiheit der Plattform. |
11.3.2.4 Assistive Technologie | Nicht zutreffend | Das Produkt selbst ist keine assistive Technologie. |
11.3.2.5 Objektinformationen | Unterstützt | Das Produkt verwendet WAI-ARIA-Attribute, um die Rolle, den Status und die Beschreibung von Benutzeroberflächenelementen für assistive Technologien zu beschreiben. Dies beinhaltet die Verwendung der Attribute „role“, „aria-invalid “ und „aria-required “. |
11.3.2.6 Zeile, Spalte und Überschriften | Teilweise unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML Attribute, um Tabellenstruktur und Beziehungen, einschließlich Spaltenüberschriften, zu assistiven Technologien zu definieren. |
11.3.2.7 Werte | Unterstützt | |
11.3.2.8 Label Beziehungen | Unterstützt | Das Produkt verwendet Standard HTML und WAI-ARIA-Attribute, um Beschriftungsbeziehungen von Benutzeroberflächenelementen zu assistiven Technologien zu beschreiben. Dies schließt die Verwendung der Attribute „<label >“ und „aria-labelledby “ ein. |
11.3.2.9 Parent-ChildBeziehung | Unterstützt | |
11.3.2.10 Text | Unterstützt | |
11.3.2.11 Liste der verfügbaren Aktionen | Unterstützt | |
11.3.2.12 Ausführung verfügbarer Aktionen | Unterstützt | |
11.3.2.13 Verfolgung von Fokus- und Auswahlattributen | Unterstützt | |
11.3.2.14 Modifikation der Fokus- und Auswahlattribute | Unterstützt | |
11.3.2.15 Benachrichtigung ändern | Unterstützt | |
11.3.2.16 Modifikation von Zustand und Eigentum | Unterstützt | |
11.3.2.17 Modifikation von Wert und Text | Unterstützt | |
11.4 Dokumentierte Zugänglichkeitsnutzung | Kopfzelle – Keine Antwort erforderlich. | |
11.4.1 Benutzersteuerung der Eingabehilfen | Nicht zutreffend | Das Produkt gilt nicht als Plattformsoftware im Sinne von EN 301 549. |
11.4.2 Keine Störung der Eingabehilfen | Unterstützt | |
11.5 Nutzerpreferenzen | Unterstützt | Das Produkt berücksichtigt die Benutzereinstellungen aus den Plattform- oder Betriebssystemeinstellungen. |